Dermatologie & Allergologie
Dr. med. Constanze Ahrens

Telefon 0202/42 97 66 60
info@hautarzt-ahrens.de

Herzogstraße 42, 42103 Wuppertal

Öffnungszeiten:


Montag  8 - 14 Uhr
Dienstag12 - 18 Uhr
Mittwoch  8 - 14 Uhr
  Donnerstag  8 - 13 Uhr
Freitag  8 - 12 Uhr

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Sehr geehrte Patienten,

unsere Praxis bleibt vom 02.09.24 bis zum 23.09.2024 geschlossen.

Die Vertretung übernimmt in dringenden Fällen vom 02.09.24 bis zum 06.09.24, sowie am 09.09., 16.09. und 23.09.24
nach telefonischer Anmeldung:
Frau Dr. med. Hübinger-Gallenkamp
Hainstraße 15-17
Tel: 0202 / 45 11 19

Vom 10.09. bis zum 20.09.24:
Herr Dr. med. Neumann
Friedrich-Ebert-Str. 90
Tel: 0202 / 31 33 56

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Praxisteam Frau Dr. med. Ahrens

Praxis für Dermatologie & Allergologie
Dr. med. Constanze Ahrens



Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Wuppertal (Elberfeld-Mitte). Zu unseren Leistungen gehört die Behandlung von Erkrankungen der Haut, Schleimhäute, Haare oder Nägel sowie von Geschlechts­krankheiten, Allergien und Arzneimittel­reaktionen.

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Wir freuen uns auf Sie!
Dr. med. Constanze Ahrens und Team

Vorsorge


In der Regel werden die Kosten für die Hautkrebs­vorsorge von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse alle 2 Jahre übernommen. Bei der Ganzkörper­untersuchung können wir Ihr persönliches Risikoprofil erkennen, Ihnen Tipps zum Sonnenschutz geben, auffällige Muttermale entdecken und die mögliche weitere Therapie planen.

Als zusätzliche Leistung können wir Ihnen die computergestützte Video­dokumentation Ihrer Muttermale anbieten.

Allergologie


Immer häufiger treten allergologische Erkrankungen wie Heuschnupfen, allergisches Asthma und Neurodermitis auf. Folgende Untersuchungen führen wir durch:

Diagnostik
Pricktestungen: Pollen, Tierhaare, Hausstaubmilben, Nahrungsmittel
Epicutan­testungen: Duftstoffe, Metalle, Friseurstoffe, Kunststoffe, Desinfektionsmittel etc.
Bestimmung von IgE und RAST (sogenannter Bluttest) z.B. bei Insekten­allergie

Therapie
Hyposensi­bilisierung mittels Injektionen (ab dem 6. Lebensjahr) und sublingual.

Operative Leistungen


Operative Entfernung von auffälligen Muttermalen, Hautkrebs und störenden Hautveränderungen (Stielwarzen, Alterswarzen, Milien)

Lasertherapie KTP, Erbium
Entfernung von Couperose und Pigmentflecken

Fruchtsäurepeeling / TCA-Peeling
zur Begleitbehandlung bei Akne sowie als Anti-Aging Anwendung

Faltenbehandlung
mittels Hyaluronsäure-Unterspritzung und Botulinumtoxin

Über Wirkung und Nebenwirkung und mögliche anfallende Kosten beraten wir Sie gern in einem separaten Gespräch.

Termin


Öffnungszeiten
Montag 8 - 14 Uhr, Dienstag 12 - 18 Uhr
Mittwoch 8 - 14 Uhr
Donnerstag 8 - 13 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr
sowie Videosprechstunde nach Vereinbarung

Kontakt
Telefon: 0202/42 97 66 60
Telefax: 0202/42 97 66 61
info@hautarzt-ahrens.de

Terminabsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Bei ernsten Notfällen können Sie selbstverständlich unverzüglich in die Praxis kommen.

Rezeptwünsche
Sie können uns Ihre Rezeptwünsche auch per E-Mail, Fax oder Anrufbeantworter zukommen lassen.

Kontaktformular


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Anfahrt


Adresse
Neumarktstraße 43, 42103 Wuppertal
(Postkasten zugänglich, Aufgang hier ohne Fahrstuhl)

Herzogstraße 42, 42103 Wuppertal
(mit dem Fahrstuhl in den 2. Stock fahren, halbe Treppe abwärts gehen)

Bitte beachten Sie, dass unser Treppenhaus nicht behindertengerecht ist. Sollten Sie Rollstuhl­fahrer sein, informieren Sie uns vorab, wir haben dafür eine Lösung.

Parken
Im Parkhaus am Kasinogarten, Parkplatz am Teijin-Hochhaus (Mäuerchen)
Parkmöglichkeit Hotel Premier Inn, Neumarktstrasse 48-52 vis-a-vis

Schwebebahn
Von der Haltestelle Ohligsmühle fußläufig erreichbar

Gesundheitsnews


Autismus-Spektrum-Störung

Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (kurz: Autismus) nehmen die Welt auf ihre eigene Weise wahr. Es fällt ihnen schwer, die Gefühle und Bedürfnisse anderer Menschen zu verstehen und ihre Gedanken und Gefühle auszudrücken. Sie haben oft spezielle Interessen, mögen Routinen und einen vorhersehbaren Alltag.

Das IQWiG informiert nun auf www.gesundheitsinformation.de wissenschaftlich fundiert dazu, was Autismus ist und welche typischen Anzeichen es dafür gibt. „Menschen mit Autismus sind sehr unterschiedlich: Manche können gut für sich selbst sorgen oder benötigen nur bei einigen Alltagstätigkeiten Unterstützung. Andere sind stärker beeinträchtigt und auf umfassende Hilfe angewiesen“, erläutert Dennis Fechtelpeter, wissenschaftlicher Mitarbeiter im IQWiG-Ressort Gesundheitsinformation.

Viele Eltern fragen sich beispielsweise, ob es ein Hinweis auf Autismus sein könnte, wenn ihr Kind stark in sich gekehrt ist oder wenig Interesse an anderen Menschen hat. Wichtig ist, Auffälligkeiten ernst zu nehmen und früh abklären zu lassen. Auf www.gesundheitsinformation.de finden sich umfassende Informationen dazu, was Autismus ist, wo und wie man eine verlässliche Diagnose erhält sowie welche Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Ergänzt werden die Online-Informationen durch die Broschüre „Wer hilft bei Autismus?“, die sich vor allem an Eltern wendet. Sie beschreibt kurz und anschaulich, welche Fachleute und Stellen an der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus beteiligt sind und wer genau welche Aufgaben wahrnimmt. In einfacher Sprache wird erklärt, was zum Beispiel ein Autismus-Zentrum, eine Frühförderstelle oder ein Familienunterstützender Dienst sind und wie sie helfen können.

„Damit ist die Broschüre ein Wegweiser durch das manchmal sehr unübersichtliche Hilfesystem. Wir haben bei der Erstellung Fachleute, Eltern und Menschen mit Autismus eingebunden. Denn wir wollten sicherstellen, dass sie besonders für diejenigen hilfreich ist, die sich schwerer im Versorgungssystem zurechtfinden“, so Milly Schröer-Günther, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Ressorts.

Was ist eigentlich das Umlageverfahren?

Umlageverfahren, Generationenvertrag, Boomer: Alle diese Begriffe haben etwas mit den Kassenfinanzen zu tun – und damit, wie sich die Kassenlage in den nächsten Jahren entwickeln wird. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse erläutert Begriffe und Hintergründe.

Was ist das Umlageverfahren? Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen. Dabei werden die Beiträge, die eingezahlt werden, sofort wieder für die Leistungen der jeweiligen Versicherung ausgegeben. In Deutschland kommt dieses Verfahren beispielsweise in der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und eben bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Einsatz. Die aktuell anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung der Versicherten werden dabei auf die jetzigen Beitragszahler und Beitragszahlerinnen umgelegt.

Ganz anders läuft die Finanzierung einer Versicherung im so genannten Kapitaldeckungsverfahren. Dort sparen Versicherte ihre eingezahlten Beiträge jeweils für die eigene Versorgung an. Die Anlage und Verwaltung der Beiträge übernimmt dabei der jeweilige Versicherungsanbieter. Das Kapitaldeckungsverfahren kommt beispielsweise bei der privaten Krankenversicherung zum Einsatz.

Was ist eine Solidargemeinschaft? In einer Solidargemeinschaft stehen die einzelnen Mitglieder füreinander ein. Die Absicherung von Lebensrisiken wie Alter oder Armut erfolgt durch die Gemeinschaft. Deshalb spricht man bei der GKV auch von einer solidarischen Krankenversicherung. Denn das oben beschriebene Umlageverfahren ist die konsequente Übersetzung des Solidargedankens auf das Thema Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Alle stehen – finanziell – füreinander ein. Die Jüngeren jeder Generation zahlen für die Älteren der vorherigen Generation, die Gesunden für die Kranken.

Was ist der Generationenvertrag? Der Generationenvertrag ist ein fiktiver, solidarischer Vertrag zwischen den Generationen. Er bildet die Grundlage für das deutsche Sozialversicherungssystem, in dem die arbeitsfähige junge, vornehmliche gesunde Generation für die Versorgung der alten und kranken Menschen aufkommt. Dabei wird einkalkuliert, dass die nächste Generation an Beitragszahlenden ebenfalls am Vertrag teilnimmt und mitfinanziert.

Wer sind die Boomer? Als Boomer oder Babyboomer werden die Menschen bezeichnet, die etwa von Mitte der 1950er bis Ende der 1960er Jahre geboren wurden – denn die Geburtenrate „boomte“ in diesen Jahren, sie war sehr hoch. Der geburtenstärkste Jahrgang in diesem Zeitraum war der Geburtsjahrgang 1964. In diesem Jahr wurden 1,35 Millionen Kinder geboren. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Boomer-Generation in Rente gehen, hat das Auswirkungen auf das Umlagesystem der Sozialversicherung.

Welche Folgen hat der demografische Wandel für die zukünftige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung? Der demografische Wandel stellt die Sozialversicherungssysteme vor große Herausforderungen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Deutschen ist seit Anfang der 50er Jahre um fast 15 Jahre gestiegen.

Für die Krankenversicherung heißt das: Die medizinische Versorgung der Menschen muss im Durchschnitt 15 Jahre länger finanziert werden. Das vorhandene Geld muss entweder gestreckt werden – dann steht monatlich ein geringerer Betrag für die medizinische Versorgung zur Verfügung – oder es muss mehr Geld zur Verfügung gestellt werden.

Hinzu kommt, dass sich die Schere zwischen denen, die in die Sicherungssysteme einzahlen und denjenigen, die Leistungen in Anspruch nehmen, immer weiter öffnet. Bis Mitte der 2030er Jahre wird die Generation der Babyboomer in Rente gehen. Zudem sinkt die Geburtenrate in Deutschland kontinuierlich.

Heißt: Eine kleiner werdende Gruppe an Beitragszahlenden muss die Finanzierung einer größer werdenden Gruppe für einen längeren Zeitraum übernehmen. Höhere Kosten verteilen sich auf weniger Schultern.

Was heißt diese Entwicklung für die Unternehmen und den Arbeitsmarkt? Beitragszahlende in der GKV sind in unserem deutschen System nicht nur die Versicherten selbst. Schließlich übernehmen bei Angestellten die Arbeitgeber die Hälfte der Kosten. Mit steigenden Krankenkassenbeiträgen steigen daher auch die Lohnnebenkosten. Das sind die Kosten, die dem Arbeitgeber zusätzlich zum zu zahlenden Arbeitsentgelt entstehen. Es wird insgesamt teurer, einen Mitarbeitenden zu finanzieren. Bei gleichem Umsatz kann sich ein Unternehmen weniger Mitarbeitende leisten.

Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es, um die solidarische Sozialversicherung nachhaltig finanzierbar zu machen? Darauf gibt es leider keine einfache Antwort. Aber es gibt viele Stellschrauben, an denen wir in den nächsten Jahren drehen können und müssen.

Der demografische Wandel wird sich nicht aufhalten lassen, aber wir können Deutschland familienfreundlich gestalten, um die Geburtenrate zu steigern. Wir können die Einwanderung von Fachkräften fördern, um mehr Menschen als Beitragszahlende zu gewinnen. Wir können überlegen, die rein umlagefinanzierte Krankenversicherung durch neue Elemente zu ergänzen – so wie gerade in der Rente über die Einführung eines Generationenkapitals gesprochen wird. Für die langfristige Finanzierbarkeit der Rente soll ein Fonds eingerichtet werden, den der Bund mit Grundkapital füllt. Die am Aktienmarkt erwirtschafteten Renditen sollen dann der Rentenversicherung zufließen.

Vor allem aber brauchen wir den Mut, mittels Reformen ein nachhaltig orientiertes Gesundheitswesen aufzubauen. Ein solches Gesundheitswesen stellt den Menschen und seine medizinische Versorgung in den Mittelpunkt. Es sorgt durch eine konsequente Qualitätsorientierung für einen effizienten Mitteleinsatz und verhindert so die Verschwendung finanzieller und personeller Ressourcen.

16.09.2024 DGA | Quelle: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

Kinderaugen: Frühe Sonnenschäden zählen doppelt schwer

Die Augen von Kindern sind durch Sonnenstrahlen besonders gefährdet. Ihre klaren Linsen lassen UV-Strahlung noch ungefiltert auf die Netzhaut treffen, und eine Sonnenbelastung in jungen Jahren gilt als extrem starker Risikofaktor, später weißen und schwarzen Hautkrebs unter anderem an den Augenlidern zu entwickeln. Warum Eltern bei ihrem Nachwuchs deshalb gewissenhaft auf den Sonnenschutz achten sollten und welche Maßnahmen sinnvoll sind, erklären Experten der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG).

Bis zum 20. Lebensjahr sind die Linsen des menschlichen Auges sehr klar, noch ungetrübt. „Das macht es UV-Strahlen leicht, fast ungefiltert ins Auge einzudringen und dort Langzeitschäden hervorzurufen“, erläutert Professor Dr. med. Vinodh Kakkassery, Chefarzt der Augenklinik am Klinikum Chemnitz. Zum Vergleich: Im ersten Lebensjahr erreichen 90 Prozent der UVA- und über 50 Prozent der UVB-Strahlen die Netzhaut, zwischen 10 und 13 Jahren noch 60 und 25 Prozent. „Erst mit 18 bis 20 Jahren werden UV-Strahlen fast vollständig von der Linse aufgehalten", betont Professor Dr. med. Dr. phil. Ludwig M. Heindl vom Zentrum für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Köln. Die beiden Augenärzte sind Delegierte der DOG und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e.V. im UV-Schutzbündnis, einer Initiative zur Prävention UV-bedingter Erkrankungen.

Langfristige Schäden an Linse und Makula Somit kann UV-Strahlung bei Kindern besonders leicht photochemische Schäden an Proteinen der Augenlinse auslösen, die deren Eintrübung und damit die Entstehung des Grauen Stars fördern. „Es handelt sich dabei um einen kumulativen Prozess, der Jahrzehnte benötigt, bis er zu Seheinschränkungen führt“, betont Kakkassery. „Dennoch steigert intensive Sonneneinstrahlung bei Kinderaugen das Risiko, frühzeitig an einer Katarakt zu erkranken.“ UV-Exposition begünstigt generell Alterungsprozesse im Auge – darunter möglicherweise auch Spätschäden an der Netzhaut samt Makula, dem Punkt des schärfsten Sehens. „UV-Licht steht unter Verdacht, durch oxidativen Stress zum Untergang von Netzhautzellen beizutragen“, so Heindl. In der Folge kann sich eine altersabhängige Makuladegeneration (AMD) entwickeln, die häufigste Erblindungsursache in Industrienationen.

40 Jahre später wächst Hautkrebs Weil UV-Strahlen auch die Hautzellen genetisch verändern, fördert zu viel Sonne darüber hinaus das Entstehen gutartiger und bösartiger Tumoren an Augenlidern oder Bindehaut. „Kindheit und Jugend spielen dabei wieder eine entscheidende Rolle“, so Kakkassery. „Denn wir wissen mittlerweile, dass die Schadensbelastung, die man in frühen Lebensjahren sammelt, die Hauptursache ist, wenn sich später weißer und insbesondere schwarzer Hautkrebs entwickelt“, sagt der Chemnitzer DOG-Experte. Fachleute gehen von einer 40-jährigen Entwicklungszeit aus. Dabei nehmen in Deutschland die Basaliom- und Melanomfälle jährlich um fünf Prozent zu – vermutlich, weil die UV-Strahlenbelastung steigt. „In Australien, wo eine besonders hohe UV-Belastung herrscht, ist jeder Zweite mit dem 70. Lebensjahr zumindest einmal im Leben von weißem Hautkrebs betroffen gewesen“, berichtet Kakkassery. „Auch die Fälle von schwarzem Hautkrebs haben deutlich zugenommen.“

Ab UV-Index 3: Sonnenhut und gut abdeckende Sonnenbrille Eltern sind daher gut beraten, auf ausreichenden Sonnenschutz beim Nachwuchs zu achten. „Eine Orientierung bietet der UV-Index, den viele Apps auf dem Handy anzeigen“, meint Heindl. Dabei gilt: Ab UV-Index 3 sollten Maßnahmen ergriffen werden. „Kinder tragen dann am besten einen Sonnenhut und eine Sonnenbrille“, rät der Kölner Augenarzt. Befindet man sich nicht gerade in den Bergen, genügt eine EU-zertifizierte Brille mit CE-Zeichen, die vor UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 380 Nanometern schützt. „Sofern die Brille Augen und Seiten gut abdeckt, verhindert sie Verbrennungen am Auge, auf der Hornhaut oder Netzhaut“, betont der DOG-Experte.

Bei praller Sonne in den Schatten oder ins Haus In den zwei Stunden vor und nach Sonnenhöchststand sollten Kinder und Jugendliche die direkte Sonne meiden und sich im Schatten aufhalten. „Bewegt sich der UV-Index auf acht zu, ist es besser, wenn Kinder während dieser Hauptsonnenzeit zuhause bleiben“, so Heindl. „Sie sollten dennoch regelmäßig ins Freie gehen, um die Entwicklung einer Kurzsichtigkeit möglichst zu verhindern – bei hohem UV-Index dann nur nachmittags und in den Schatten, geschützt durch Sonnenhut und Sonnenbrille“, so Kakkassery. Den Nachwuchs über den Zweck des UV-Schutzes kindgerecht aufzuklären, sei sehr hilfreich.

Sonnenbrille bei Bewölkung? Es kommt auf den UV-Index an Was die Sonnenschutzcreme betrifft, ist beim Auftragen auf Ober- und Unterlid Vorsicht angebracht. „Die Creme sollte nicht mit Bindehaut oder Hornhaut in Berührung kommen“, warnt Heindl. Im Zweifel sei eine Sonnenbrille ausreichend. In diesem Zusammenhang räumen beide Experten auch mit einem Missverständnis auf: „Ob man bei Bewölkung eine Sonnenbrille tragen sollte, hängt nicht von den Wolken, sondern vom UV-Index ab – ab Index 4 ist es angezeigt.“ Aber Vorsicht: Eine Sonnenbrille kann das Kind auf dem Roller oder Fahrrad durch die verminderte Sicht in Gefahr bringen.

Pharma Deutschland informiert über Schutz und Behandlung bei Mückenstichen

Die aktuelle Mückenplage in weiten Teilen Deutschlands stellt viele Menschen vor Herausforderungen. Aufgrund des feucht-warmen Wetters und der Überschwemmungen in einigen Regionen ist die Mückenpopulation in diesem Jahr besonders groß. Pharma Deutschland, der mitgliederstärkste Pharmaverband Deutschlands, informiert über wirksame Schutzmaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten bei Mückenstichen.

Um sich vor Mückenstichen zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wirkstoffe wie DEET oder Icaridin, die in vielen Mückensprays enthalten sind, bieten einen effektiven Schutz für mehrere Stunden. „Diese Wirkstoffe haben sich als besonders wirksam erwiesen“, erklärt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft von Pharma Deutschland. „Allerdings sollten sie mit Bedacht und gemäß den Anwendungshinweisen verwendet werden, besonders bei Kindern und Schwangeren.“ Für Menschen, die auf chemische Mittel verzichten möchten, gibt es pflanzliche Alternativen. Ätherische Öle aus Zitrusfrüchten, Lavendel oder Eukalyptus helfen, Mücken auf Distanz zu halten, sind aber in ihrer Wirkdauer begrenzt.

Trotz Schutzmaßnahmen, zu denen auch lange, helle Kleidung gehört, kann es zu Stichen kommen. Hier ist schnelles Handeln gefragt. „Ein sofortiges Kühlen der Einstichstelle, zum Beispiel durch feuchte Umschläge oder spezielle Gels aus der Apotheke, kann den Juckreiz rasch lindern“, erläutert Kroth. „Auch sogenannte Stichheiler, die die Einstichstelle kurz erhitzen, haben sich als wirksam erwiesen.“ Diese batteriebetriebenen Geräte erwärmen die betroffene Stelle kurzzeitig auf etwa 50°C, was die Eiweißstrukturen des Mückenspeichels verändert und die Ausschüttung von juckreizauslösendem Histamin reduziert.

Bei stärkeren Reaktionen können antiallergische Gels oder Cremes mit Wirkstoffen wie Dimetindenmaleat oder Hydrocortison helfen. Diese sind in Apotheken zu erwerben und können den Juckreiz und die Schwellung reduzieren. In Apotheken sind zudem spezielle Pflaster erhältlich, die durch einen mechanischen Reiz den Juckreiz lindern sollen.

Für Kinder und Menschen mit empfindlicher Haut gibt es besonders milde Präparate. „Bei der Anwendung von Mückenschutz und der Behandlung von Stichen bei Kindern ist besondere Vorsicht geboten“, betont Kroth. „Hier sollte man sich unbedingt in der Apotheke beraten lassen. Dort erhalten Betroffene nicht nur passende Produkte, sondern auch wertvolle Tipps zur Anwendung und zu möglichen Alternativen.“

Bei besonders starken Reaktionen oder Stichen in empfindlichen Bereichen wie dem Gesicht sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für Kinder oder Menschen mit bekannten Allergien gegen Insektenstiche. Symptome wie starke Schwellungen, Atemnot oder Kreislaufprobleme erfordern sofortige medizinische Hilfe.

Abschließend betont der Wissenschaftler von Pharma Deutschland: „Mit der richtigen Vorbereitung und einer schnellen Reaktion lassen sich die Unannehmlichkeiten durch Mückenstiche deutlich reduzieren. Wichtig ist, dass jeder die für sich passende Methode findet – sei es beim Schutz oder bei der Behandlung. Die Apotheken vor Ort stehen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.“

Notdienst


Anschrift
Notdienstzeiten
Röttgen 165
42109 Wuppertal
Tel: 0202/70 84 91
vom 20.09. - 09:00 Uhr
bis 21.09. - 09:00 Uhr
Werth 38
42275 Wuppertal
Tel: 0202/55 02 21
vom 20.09. - 09:00 Uhr
bis 21.09. - 09:00 Uhr
Tannenbergstraße 58
42103 Wuppertal
Tel: 0202/42 96 79 90
vom 21.09. - 09:00 Uhr
bis 22.09. - 09:00 Uhr
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42277 Wuppertal
Tel: 0202/25 24 90
vom 21.09. - 09:00 Uhr
bis 22.09. - 09:00 Uhr

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Dermatologie & Allergologie
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Herzogstr. 42
42103 Wuppertal
Telefon: 0202/42 97 66 60
Fax: 0202/42 97 66 61
E-Mail: info@hautarzt-ahrens.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
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    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Leitung: Dr. med. Constanze Ahrens


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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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